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Vorschrift Beschluss zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt

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  • Vom 5. August 2008, ABl. L 241 S. 21, ber. 12. September 2008, ABl. L 244 S. 34

  • Vom 5. August 2008, ABl. L 241 S. 21

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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. August 2008 zur Einrichtung einer Beratungsstruktur der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Sachverständigen im Bereich Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/210/EG (2008/721/EG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 5. August 2008, ABl. L 241 S. 21, ber. 12. September 2008, ABl. L 244 S. 34, geändert am 3. Juni 2010, ABl. L 138 S. 24

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.354818

Präambel

KAPITEL 1 ALLGEMEINES

Artikel 1 Die Beratungsstruktur und ihre Zuständigkeitsbereiche

Artikel 2 Auftrag

KAPITEL 2 BILDUNG DER WISSENSCHAFTLICHEN AUSSCHÜSSE UND DES POOLS

Artikel 3 Ernennung der Mitglieder der Wissenschaftlichen Ausschüsse

Artikel 4 Bildung des Pools

Artikel 5 Amtszeit

KAPITEL 3 FUNKTIONSWEISE DER BERATUNGSSTRUKTUR

Artikel 6 Unterstützung durch den Pool

Artikel 7 Arbeitsgruppen

Artikel 8 Teilnahme von Praktikanten

Artikel 9 Spezifische Anforderungen

Artikel 10 Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

Artikel 11 Koordination der wissenschaftlichen Ausschüsse

Artikel 12 Geschäftsordnung

Artikel 13 Abstimmungsregeln

Artikel 14 Divergierende Gutachten, Koordinierung und Zusammenarbeit mit anderen gemeinschaftlichen, nationalen oder internationalen Einrichtungen

KAPITEL 4 GRUNDSÄTZE

Artikel 15 Unabhängigkeit

Artikel 16 Transparenz

Artikel 17 Vertraulichkeit

KAPITEL 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 18 Sekretariat der Wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission

Artikel 19 Kostenerstattung und Entschädigungen

Artikel 20 Ersetzung der Wissenschaftlichen Ausschüsse

Artikel 21 Aufhebung

ANHANG I ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

ANHANG II GESCHÄFTSORDNUNG

ANHANG III ENTSCHÄDIGUNGEN

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